Gestaltungsplan

Buchfeldstrasse

Eine erste umfassende Analyse des Grundstücks im Rahmen der im Sommer 2022 aktualisierten Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Buchrain brachte deutlich das vorhandene Potenzial zur Nachverdichtung ans Licht.
Ziel dieser Nachverdichtung ist es, bisher unbebaute oder anderweitig genutzte Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dadurch soll nicht nur eine effizientere Ausnutzung der bestehenden Raumressourcen erreicht werden, sondern auch eine langfristige Belebung und städtebauliche Aufwertung des gesamten Quartiers gefördert werden.

Die erfolgreiche Umsetzung einer Nachverdichtung erfordert jedoch eine sorgfältige und gut durchdachte Planung, weshalb zwei voneinander unabhängige Machbarkeitsstudien initiiert wurden. Diese verfolgten verschiedene Ansätze hinsichtlich ihres Analyseumfangs und ihrer Zielsetzungen. Die erste Studie, durchgeführt von der KMP, richtete ihren Fokus insbesondere auf die Untersuchung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts sowie auf eine detaillierte Analyse der Marktsituation im Bereich Wohnen. Parallel dazu führte das renommierte Architekturbüro Rigert + Bisang eine zweite Studie durch, die sich intensiv mit den baurechtlichen Rahmenbedingungen der neuen BZO auseinandersetzte, um potenzielle Gebäudevolumen und konkret umsetzbare Bauoptionen zu ermitteln.

Gemäß den Regelungen der überarbeiteten BZO eröffnete die Möglichkeit zur Erstellung eines spezifischen Gestaltungsplans zusätzliche Perspektiven: Unter Berücksichtigung planerischer und architektonischer Standards kann ein weiteres Geschoss realisiert werden. Dieser Gestaltungsplan dient gleichzeitig als essenzielles Instrument, um sicherzustellen, dass das neue Bauvorhaben in seiner Architektur, Funktionalität und ästhetischen Erscheinung harmonisch in das bestehende Umfeld integriert wird. Dabei legt er auch verbindliche Vorgaben zu Gestaltung und Nutzung fest, die im Einklang mit den übergeordneten städtebaulichen Leitbildern stehen.

Die Entwicklung und Ausarbeitung des Quartiergestaltungsplans (QGP), welcher als Grundlage für die geplante Nachverdichtung dient, erfolgte in enger Absprache und aktiver Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Gemeinde Buchrain. Der fertig ausgearbeitete QGP konnte schließlich im Dezember 2024 offiziell bei der Gemeinde zur Prüfung eingereicht werden.

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